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  Michael Hettenbach
Rechtsanwalt
Rosenstrasse 5 - 71640 Ludwigsburg - Impressum
   

 

(j) Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FeV

 
   
 

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)

Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Vorbemerkung

  1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma).

  2. Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 2), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Abs. 4).

  3. Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -Umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.

  Eignung oder bedingte Eignung Beschränkungen / Auflagen bei bedingter Eignung
  Krankheiten, Mängel Klassen A, A1,
B, BE, M, S, L, T
Klassen C, C1,
CE, C1E, D, D1, DE,
D1E, FzF
Klassen A, A1,
B, BE, M, S, L, T
Klassen C, C1,
CE, C1E, D, D1, DE,
D1E, FzF
1. Mangelndes Sehvermögen
siehe Anlage 6
       
2. Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit        
2.1 Hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), beidseitig sowie Gehörlosigkeit, beidseitig ja
wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z.B. Sehstörungen, Gleichgewichts-
störungen)
ja
(bei C, C1, CE, C1E) sonst nein
-
vorherige Bewährung von 3 Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
2.2 Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig oder hochgradige Schwerhörigkeit einseitig oder beidseitig ja
wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z.B. Sehstörungen, Gleichgewichts-
störungen)
ja
(bei C, C1, CE, C1E) sonst nein
-
wie 2.1
2.3 Störungen des Gleichgewichts (ständig oder anfallsweise auftretend) nein nein
-
-
3. Bewegungs-
behinderungen
ja ja ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers.
Auflage:
regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat.
4. Herz- und Gefäßkrankheiten        
4.1 Herzrhythmus-
störungen mit anfallsweiser Bewußtseinstrübung oder Bewußtlosigkeit
nein nein
-
-
  - nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Herzschrittmacher ja ausnahmsweise ja regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
4.2 Hypertonie
(zu hoher Blutdruck)
       
4.2.1 Bei ständigem diastolischen Wert von über 130 mmHg nein nein
-
-
4.2.2 Bei ständigem diastolischen Wert von über
100 bis 130 mmHg
ja ja
wenn keine anderen prognostisch
ernsten Symptome vorliegen
Nachunter-
suchungen
Nachunter-
suchungen
4.3 Hypotonie
(zu niedriger Blutdruck)
       
4.3.1 In der Regel kein Krankheitswert ja ja
-
-
4.3.2 Selteneres Auftreten von hypotoniebedingten,
anfallsartigen Bewußtseins-
störungen
ja
wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind
ja
wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind
-
-
4.4 Koronare Herzkrankheit
(Herzinfarkt)
       
4.4.1 Nach erstem Herzinfarkt ja
bei komplikations-
losem Verlauf
ausnahmsweise ja
-
Nachunter-
suchung
4.4.2 Nach zweitem Herzinfarkt ja
wenn keine Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmus-
störungen vorliegen
nein Nachunter-
suchung
-
4.5 Herzleistungs-
schwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen
       
4.5.1 In Ruhe auftretend nein nein
-
-
4.5.2 Bei gewöhnlichen Alltagsbelastungen und bei besonderen Belastungen ja nein regelmäßige ärztliche Kontrolle, Nachunter-
suchung in bestimmten Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeit-
beschränkungen
-
4.6 Periphere Gefäßerkrankungen ja ja
-
-
5. Zuckerkrankheit        
5.1 Neigung zu schweren Stoffwechsel-
entgleisungen
nein nein
-
-
5.2 Bei erstmaliger Stoffwechsel-
entgleisung oder neuer Einstellung
ja
nach Einstellung
ja
nach Einstellung
-
-
5.3 Bei ausgeglichener Stoffwechsellage unter Therapie mit Diät oder oralen Antidiabetika ja ja
ausnahmsweise, bei guter Stoffwechsel-
führung ohne Unterzuckerung über etwa 3 Monate
-
Nachunter-
suchung
5.4 Mit Insulin behandelte Diabetiker ja wie 5.3
-
regelmäßige Kontrollen
5.5 Bei Komplikationen siehe auch Nummer 1, 4, 6 und 10        
6. Krankheiten des Nervensystems        
6.1 Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks ja
abhängig von der Symptomatik
nein bei fortschreitendem Verlauf Nachunter-
suchungen
-
6.2 Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie ja
abhängig von der Symptomatik
nein bei fortschreitendem Verlauf Nachunter-
suchungen
-
6.3 Parkinsonsche Krankheit ja
bei leichten Fällen und erfolgreicher Therapie
nein Nachunter-
suchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren
-
6.4 Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit ja
nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ereignisses ohne Rückfallgefahr
nein Nachunter-
suchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren
-
6.5 Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden        
6.5.1 Schädelhirn-
verletzungen oder Hirnoperationen ohne Substanzschäden
ja
in der Regel nach 3 Monaten
ja
in der Regel nach 3 Monaten
bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachunter-
suchung
bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachunter-
suchung
6.5.2 Substanzschäden durch Verletzungen oder Operationen ja
unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesens-
änderungen
ja
unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesens-
änderungen
bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachunter-
suchung
bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nachunter-
suchung
6.5.3 Angeborene oder frühkindliche Hirnschäden
Siehe Nummer 6.5.2
       
6.6 Anfallsleiden ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht,
z.B. 2 Jahre anfallsfrei
ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht,
z.B. 5 Jahre anfallsfrei ohne Therapie
Nachunter-
suchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren
Nachunter-
suchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren
7. Psychische (geistige) Störungen        
7.1 Organische Psychosen        
7.1.1 akut nein nein
-
-
7.1.2 nach Abklingen ja
abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2
ja
abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2
in der Regel Nachunter-
suchung
in der Regel Nachunter-
suchung
7.2 Chronische hirnorganische Psychosyndrome        
7.2.1 leicht ja
abhängig von Art und Schwere
ausnahmsweise ja Nachunter-
suchung
Nachunter-
suchung
7.2.2 schwer nein nein
-
-
7.3 Schwere Altersdemenz und schwere Persönlichkeits-
veränderungen durch pathologische Alterungsprozesse
nein nein
-
-
7.4 Schwere Intelligenzstörungen/
geistige Behinderung
       
7.4.1 leicht ja
wenn keine Persönlichkeits-
störung
ja
wenn keine Persönlichkeits-
störung
-
-
7.4.2 schwer ausnahmsweise ja,
wenn keine Persönlichkeits-
störung (Untersuchung der Persönlichkeits-
struktur und des individuellen Leistungs-
vermögens)
ausnahmsweise ja,
wenn keine Persönlichkeits-
störung (Untersuchung der Persönlichkeits-
struktur und des individuellen Leistungs-
vermögens)
-
-
7.5 Affektive Psychosen        
7.5.1 bei allen Manien und sehr schweren Depressionen nein nein
-
-
7.5.2 nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr schweren Depression ja
wenn nicht mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muß, gegebenenfalls unter medikamentöser Behandlung
ja
bei Symptomfreiheit
regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
7.5.3 bei mehreren manischen oder sehr schweren depressiven Phasen mit kurzen Intervallen nein nein
-
-
7.5.4 nach Abklingen der Phasen ja
wenn Krankheits-
aktivität geringer und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muß
nein regelmäßige Kontrollen
-
7.6 Schizophrene Psychosen        
7.6.1 akut nein nein
-
-
7.6.2 nach Ablauf ja
wenn keine Störungen nachweisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigen
ausnahmsweise ja,
nur unter besonders günstigen Umständen
-
-
7.6.3 bei mehreren psychotischen Episoden ja ausnahmsweise ja,
nur unter besonders günstigen Umständen
regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
8. Alkohol        
8.1 (Das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.) nein nein
-
-
8.2 nach Beendigung des Mißbrauchs ja,
wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist
ja,
wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist
-
-
8.3 Abhängigkeit nein nein
-
-
8.4 nach Abhängigkeit
(Entwöhnungs-
behandlung)
ja,
wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist
ja,
wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist
-
-
9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel        
9.1 Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungs-
mittelgesetzes (ausgenommen Cannabis)
nein nein
-
-
9.2 Einnahme von Cannabis        
9.2.1 Regelmäßige Einnahme von Cannabis nein nein
-
-
9.2.2 Gelegentliche Einnahme von Cannabis ja,
wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
ja,
wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
-
-
9.3 Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungs-
mittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
nein nein
-
-
9.4 mißbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen nein nein
-
-
9.5 nach Entgiftung und Entwöhnung ja,
nach einjähriger Abstinenz
ja,
nach einjähriger Abstinenz
regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
9.6 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln        
9.6.1 Vergiftung nein nein
-
-
9.6.2 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß nein nein
-
-
10. Nieren-
erkrankungen
       
10.1 schwere Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung nein nein
-
-
10.2 Niereninsuffizienz in Dialysebehandlung ja,
wenn keine Komplikationen oder Begleit-
erkrankungen
ausnahmsweise ja ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachunter-
suchung
ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachunter-
suchung
10.3 erfolgreiche Nierentransplantation mit normaler Nierenfunktion ja ja ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nachunter-
suchung
ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nachunter-
suchung
10.4 bei Komplikationen oder Begleiterkrankungen siehe auch Nummer 1, 4 und 5        
11. Verschiedenes        
11.1 Organtransplantation
Die Beurteilung richtet sich nach den Beurteilungs-
grundsätzen zu den betroffenen Organen
       
11.2 Lungen- und Bronchial-
erkrankungen
       
11.2.1 unbehandelte Schlafapnoe mit ausgeprägter Vigilanz-
beeinträchtigung
nein nein
-
-
11.2.2 behandelte Schlafapnoe ja ja regelmäßige Kontrolle regelmäßige Kontrolle
11.2.3 Sonstige schwere Erkrankungen mit schweren Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf-Dynamik nein nein
-
-
 
 

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