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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO
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Aus der Kategorie Bußgeldkatalog ab 1.4.2004
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Anmerkung:
Zu den verwendeten Abkürzungen verweisen wir auf das gesondert hinterlegte
Abkürzungsverzeichnis. So meint
in unten stehender Tabelle
- TBNR Die Tatbestandsnummer
des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges
- FaP Die Bewertung
als schwerwiegende (A) oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (B) der
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
(Vgl. Anlage 12 zur FeV)
- Pkt Punkte gemäß
Anlage 13 FeV (Beispiel: Bei (A - 1) handelt es sich für Fahranfänger
zwar um einen schwerwiegenden Verstoß, da Bußgelder unter 40 €
derzeit nicht zur Verhängung von Punken führen, wird das Punktekonto
des Fahrers außerhalb der Probezeit nicht berührt. A - 4 bedeutet
dagegen Eintragung von 4 Punkten in Flensburg.
- Euro = Zu erwartende
Geldbuße
- FV = Fahrverbot
in Monaten
Zurück
zum Gesamtüberblick
12.1.33
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs.
1, 2 StVO
TBNR
|
Tatbestandstext |
FaP-Pkt |
Euro |
FV |
113100 |
Sie
parkten an einer abgelaufenen Parkuhr.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713000
|
(B
- 1) |
5,00
|
|
113101 |
Sie
parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713000
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113102 |
Sie
parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713000
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113103 |
Sie
parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713000
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113104 |
Sie
parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713000
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113120 |
Sie
überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich
eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713001
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113121 |
Sie
überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich
eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit -
länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713001
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113122 |
Sie
überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich
eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit -
länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713001
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113123 |
Sie
überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich
eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit -
länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713001
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113124 |
Sie
überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich
eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit -
länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713001
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113140 |
Sie
parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein
oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713002
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113141 |
Sie
parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein
oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713002
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113142 |
Sie
parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein
oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713002
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113143 |
Sie
parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein
oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713002
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113144 |
Sie
parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein
oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713002
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113160 |
Sie
überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im
Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung
einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713003
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113161 |
Sie
überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im
Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung
einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer -
länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713003
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113162 |
Sie
überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im
Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung
einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer -
länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713003
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113163 |
Sie
überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im
Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung
einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer -
länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713003
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113164 |
Sie
überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im
Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung
einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer -
länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713003
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113180 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am
Fahrzeug angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713004
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113181 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am
Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713004
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113182 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am
Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713004
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113183 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am
Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713004
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113184 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am
Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713004
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113200 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe
(Bild 291) richtig eingestellt zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713005
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113201 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe
(Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713005
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113202 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe
(Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713005
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113203 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe
(Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713005
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113204 |
Sie
parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines
nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe
(Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713005
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113220 |
Sie
überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für
eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713006
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113221 |
Sie
überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für
eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer -
länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713006
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113222 |
Sie
überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für
eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer -
länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713006
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113223 |
Sie
überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für
eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer -
länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713006
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113224 |
Sie
überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für
eine Zone
(Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger
als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713006
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113240 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713007
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113241 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713007
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113242 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713007
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113243 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713007
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113244 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe
(Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug
angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713007
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113260 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt
zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713008
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113261 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt
zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713008
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113262 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt
zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713008
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113263 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt
zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713008
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113264 |
Sie
parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine
Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt
zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713008
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113280 |
Sie
überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,
die
zulässige Höchstparkdauer.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713009
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113281 |
Sie
überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,
die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713009
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113282 |
Sie
überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,
die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713009
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113283 |
Sie
überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,
die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713009
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113284 |
Sie
überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,
die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713009
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113300 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar
im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713010
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113301 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar
im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713010
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113302 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar
im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713010
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113303 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar
im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713010
|
(B
- 1) |
20,00 |
|
113304 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar
im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713010
|
(B
- 1) |
25,00 |
|
113320 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713011
|
(B
- 1) |
5,00 |
|
113321 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als
30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713011
|
(B
- 1) |
10,00 |
|
113322 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als
1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713011
|
(B
- 1) |
15,00 |
|
113323 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als
2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713011
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(B
- 1) |
20,00 |
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113324 |
Sie
parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als
3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713011
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(B
- 1) |
25,00 |
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§
13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
(1) An Parkuhren
darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem
Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein
muß, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf
nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall
ist die Parkscheibe zu verwenden (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Die Parkzeitregelungen
können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.
(2) Wird im Bereich
eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 und 292)
oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe
(Bild 291) vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt,
1. für
die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und
2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und
wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist,
die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Wo in dem eingeschränkten
Haltverbot für eine Zone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt
sind, gelten deren Anordnungen. Im übrigen bleiben die Halt- und Parkverbote
des § 12 unberührt.
(3) Einrichtungen
zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden
1. beim Ein-
oder Aussteigen sowie
2. zum Be- oder Entladen.
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