12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO

 
   
 

Anmerkung: Zu den verwendeten Abkürzungen verweisen wir auf das gesondert hinterlegte Abkürzungsverzeichnis. So meint in unten stehender Tabelle

  • TBNR Die Tatbestandsnummer des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges
  • FaP Die Bewertung als schwerwiegende (A) oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (B) der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (Vgl. Anlage 12 zur FeV)
  • Pkt Punkte gemäß Anlage 13 FeV (Beispiel: Bei (A - 1) handelt es sich für Fahranfänger zwar um einen schwerwiegenden Verstoß, da Bußgelder unter 40 € derzeit nicht zur Verhängung von Punken führen, wird das Punktekonto des Fahrers außerhalb der Probezeit nicht berührt. A - 4 bedeutet dagegen Eintragung von 4 Punkten in Flensburg.
  • Euro = Zu erwartende Geldbuße
  • FV = Fahrverbot in Monaten

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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO

 

TBNR

 

Tatbestandstext

FaP-Pkt

Euro

FV

113100

Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713000

(B - 1)

5,00

113101

Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713000

(B - 1)

10,00

113102

Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713000

(B - 1)

15,00

113103

Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713000

(B - 1)

20,00

113104

Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713000

(B - 1)

25,00

113120

Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713001

(B - 1)

5,00

113121

Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713001

(B - 1)

10,00

113122

Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713001

(B - 1)

15,00

113123

Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713001

(B - 1)

20,00

113124

Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige oder im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713001

(B - 1)

25,00

113140

Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713002

(B - 1)

5,00

113141

Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713002

(B - 1)

10,00

113142

Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713002

(B - 1)

15,00

113143

Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713002

(B - 1)

20,00

113144

Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713002

(B - 1)

25,00

113160

Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713003

(B - 1)

5,00

113161

Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713003

(B - 1)

10,00

113162

Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713003

(B - 1)

15,00

113163

Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713003

(B - 1)

20,00

113164

Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713003

(B - 1)

25,00

113180

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713004

(B - 1)

5,00

113181

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713004

(B - 1)

10,00

113182

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713004

(B - 1)

15,00

113183

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713004

(B - 1)

20,00

113184

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713004

(B - 1)

25,00

113200

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713005

(B - 1)

5,00

113201

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713005

(B - 1)

10,00

113202

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713005

(B - 1)

15,00

113203

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713005

(B - 1)

20,00

113204

Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713005

(B - 1)

25,00

113220

Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713006

(B - 1)

5,00

113221

Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713006

(B - 1)

10,00

113222

Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713006

(B - 1)

15,00

113223

Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713006

(B - 1)

20,00

113224

Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
(Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713006

(B - 1)

25,00

113240

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713007

(B - 1)

5,00

113241

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713007

(B - 1)

10,00

113242

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713007

(B - 1)

15,00

113243

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713007

(B - 1)

20,00

113244

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713007

(B - 1)

25,00

113260

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713008

(B - 1)

5,00

113261

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713008

(B - 1)

10,00

113262

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713008

(B - 1)

15,00

113263

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713008

(B - 1)

20,00

113264

Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713008

(B - 1)

25,00

113280

Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die
zulässige Höchstparkdauer.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713009

(B - 1)

5,00

113281

Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713009

(B - 1)

10,00

113282

Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713009

(B - 1)

15,00

113283

Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713009

(B - 1)

20,00

113284

Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713009

(B - 1)

25,00

113300

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713010

(B - 1)

5,00

113301

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713010

(B - 1)

10,00

113302

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713010

(B - 1)

15,00

113303

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713010

(B - 1)

20,00

113304

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713010

(B - 1)

25,00

113320

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Tab.: 713011

(B - 1)

5,00

113321

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat
Tab.: 713011

(B - 1)

10,00

113322

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat
Tab.: 713011

(B - 1)

15,00

113323

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat
Tab.: 713011

(B - 1)

20,00

113324

Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat
Tab.: 713011

(B - 1)

25,00

§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muß, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.

(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 und 292) oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 291) vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt,

1. für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und

2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Wo in dem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt sind, gelten deren Anordnungen. Im übrigen bleiben die Halt- und Parkverbote des § 12 unberührt.

(3) Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden

1. beim Ein- oder Aussteigen sowie

2. zum Be- oder Entladen.

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