Undine Haberecht, Steuerberater.
Frau
Haberecht deckt zunächst einmal das „normale“ Spektrum der steuerlichen
Beratungstätigkeiten ab. Das meint z.Bsp. die Anfertigung von Steuererklärungen
für Privatpersonen oder Unternehmen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und
Bilanzen, die Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen bis hin zur Prozessführung
bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof.
Einer
ihrer Interessensschwerpunkte ist das Familienrecht. Im Idealfall steht
das gerichtliche Scheidungsverfahren nicht am Anfang, sondern am Ende unserer
Tätigkeit. Eine umfassende Beratung über die finanziellen Folgen der Scheidung,
die Frage der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts sollte vorab erfolgen.
Gerade hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen von Trennung und Scheidung dürfen
auch die umfangreichen steuerlichen Konsequenzen nicht außer Acht gelassen
werden.
Gerne
bieten wir im Vorfeld des gerichtlichen Scheidungsverfahrens ein Mediationsverfahren an. Im Idealfall sollten, wenn schon nicht alle, dann doch möglichst viele
Streitpunkte zwischen den Parteien bereits vor Einreichung des
Scheidungsantrags gelöst sein. Mediation geht von dem Ansatz aus, dass eine
streitige Auseinandersetzung häufig beide Parteien benachteiligt. (Der Mann
bekommt das Auto, die Frau die Kinder, die Anwälte teilen sich das Vermögen). Zwar
soll auch das Gericht in jeder Phase des Verfahrens auf eine gütliche Einigung
der Parteien hinwirken, Vorschläge des Gerichts können aber meist nur den
„Ist-Zustand“ regeln. Mediation ist dagegen auf die Zukunft gerichtet. Gerade
bei gemeinsamen Kindern werden die Parteien noch über Jahre miteinander zu tun
haben.
Michael Hettenbach, Rechtsanwalt.
Ein
Tätigkeitsschwerpunkt ist das Strafrecht, insbesondere die
Tätigkeitsfelder Drogendelikte und Verkehrstraftaten.
Die
scheinbar so unterschiedlichen Bereiche haben gemeinsam, dass gerichtliche
Sanktionen meist zu kurz und falsch eingreifen. Das Prinzip „Abschreckung“ im
Drogenbereich versagt jeden Tag aufs Neue. Das meint nicht nur den
Heroinsüchtigen, der an der Nadel hängt. Schädliche Verhaltensweisen entwickeln
sich meist subtiler und von der Umwelt zunächst meist unbemerkt. Das
„Feierabendbier“, die Beruhigungstablette zur Entspannung können harmlos sein,
könnten aber auch den Beginn eines Missbrauchs darstellen. Hätte Strafe den
Abschreckungseffekt, den man ihr nachsagt, gäbe es nicht die hohe Zahl von
Rückfällen. Wir versuchen in Zusammenarbeit mit Psychologen,
Suchtberatungsstellen und Medizinern Konzepte zu entwickeln, um Rückfälle in
der Zukunft so weit wie möglich auszuschließen. Wir können Geschehenes nicht
ungeschehen machen, aber versuchen, durch vom Gericht zu berücksichtigendes „Nachtatverhalten“
des Mandanten die zu erwartende Strafe deutlich zu mildern.
Derzeit
versuchen wir das Konzept, das sich im Bereich der Drogen gut bewährt hat, auch
in anderen strafrechtlichen Bereichen umzusetzen. „Ich werde das ganz nie
wieder tun“, wird Gerichte nicht sonderlich beeindrucken. Einsicht nicht nur in
das Unrecht der Tat an sich, sondern in die Vorgeschichte der Tat und die
Bedingungen, wie es zu einem Delikt kommen konnte, umschreiben in knappen
Worten das Konzept.
Ein
Tätigkeitsschwerpunkt, der in dieser Form zumindest in den klassischen
anwaltlichen Tätigkeitsfeldern bislang nicht erwähnt wird, ist das Fahrerlaubnisrecht. Allzu oft endet die Tätigkeit des Anwalts zu einem Zeitpunkt, zu dem der
Mandant dringender denn je auf kompetente Hilfe angewiesen wäre. Wir überprüfen
behördliche Anordnungen der Beibringung einer Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung (MPU), vertreten gegebenenfalls im Verwaltungsverfahren, begleiten
den Mandanten mit Hilfe kompetenter externer Fachleute bis zur bestandenen MPU.
Wir sehen uns nicht als Konkurrenz zur Verkehrspsychologie. Im Gegenteil, wir
versuchen seit Jahren erfolgreich, beiderseitige Vorbehalte abzubauen.
Tobias Langer, Rechtsanwalt.
Eigentlich
gehört Inkasso, also das Beitreiben von Forderungen, zum
Standardrepertoire vieler Anwaltskanzleien. Die Vertretung einiger kleinerer
und mittlerer Unternehmen brachte es mit sich, dass Forderungsbeitreibung
und Zwangsvollstreckung in der Kanzlei seit je her einen wichtigen
Schwerpunkt darstellte. Dass sich diese Tätigkeit zu einem Schwerpunkt
entwickeln konnte, verdanken wir dem Outsourcingprojekt einer Bausparkasse mit
eigener Rechtsabteilung. Wir freuen uns, dass wir seit einigen Jahren unter
Beweis stellen können, dass externe Forderungsbeitreibung durch starke
Spezialisierung unter Umständen effizienter und kostengünstiger durchgeführt
werden kann, als im Unternehmen selbst.
Weitere
Tätigkeitsgebiete entnehmen Sie bitte unseren Veröffentlichungen. In vielen
Bereichen verfügen wir neben den Zugriffen auf externe Datenbanken über eine umfassende interne Rechtsprechungsdatenbank.
Die auf Jurathek (teilweise exklusiv) veröffentlichten Urteile stellen nur einen Querschnitt
des Gesamtdatenbestands dar.